Patienten werden zu Recht immer mündiger. Dennoch ist nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein Kunstfehler. Ich verfüge über reichhaltige Prozesserfahrung in der komplexen Materie des Schadenersatzrechts nach ärztlichen Kunstfehlern.
Gerne berate ich Sie, ob eine ärztliche Behandlung lege artis erfolgte und helfe Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Mediation heißt – wörtlich übersetzt – Ver-mittlung. Man versteht darunter ein kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Ziel ist eine rechtsgültige, an den Interessen aller Streitpartner orientierte konsensuale Vereinbarung.
Als Mediatorin begleite ich Sie in familienrechtlichen, nachbarschafts-rechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ich bin in die Liste der Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz (www.mediatorenliste.justiz.gv.at) eingetragen; berechtigt, geförderte Familienmediationen im Sinne des § 39 FLAG durchzuführen (www.avm.co.at) und Mitglied der Mediationsplattform Mediation Plus (www.mediationplus.at).