Damit Ärzte im Fall des Falles wissen, welche Maßnahmen Sie wünschen, hilft eine Patientenverfügung. Gerne berate ich Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung und lasse diese im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte (siehe auch www.rechtsanwaelte.at unter Service/Patientenverfügungsregister) registrieren, wobei nicht nur die Tatsache der Errichtung dokumentiert werden kann, sondern auch eine eingescannte Abbildung der Verfügung selbst.
Damit wird abfragenden Krankenhäusern die Gelegenheit geboten, direkt in den Inhalt einer Patientenverfügung Einsicht zu nehmen, womit ein möglicherweise entscheidender Zeitverlust bei der Suche nach der Verfügung vermieden werden kann.
Mediation heißt – wörtlich übersetzt – Ver-mittlung. Man versteht darunter ein kooperatives Verfahren zur Konfliktregelung auf freiwilliger Basis. Ziel ist eine rechtsgültige, an den Interessen aller Streitpartner orientierte konsensuale Vereinbarung.
Als Mediatorin begleite ich Sie in familienrechtlichen, nachbarschafts-rechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ich bin in die Liste der Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz (www.mediatorenliste.justiz.gv.at) eingetragen; berechtigt, geförderte Familienmediationen im Sinne des § 39 FLAG durchzuführen (www.avm.co.at) und Mitglied der Mediationsplattform Mediation Plus (www.mediationplus.at).